Team-Verstärker – alle Infos auf einen Blick
Kennst Du Freund*innen, Bekannte oder Familienmitglieder, die Interesse daran haben, gemeinsam mit uns zu arbeiten. Perfekt! Hier findest du alle Details zur Empfehlungsprämie.
Fülle auf dieser Seite unser Team-Verstärker Online-Formular aus.
Bring Verstärkung
ins TEAM!
So einfach gehts:
- „Team-Verstärker“-Formular ausfüllen
- Bewerbung einreichen: Mit den Bewerbungsunterlagen einreichen oder spätestens zum Vorstellungsgespräch mitbringen. Wichtig: Später eingereichte Formulare können leider nicht berücksichtigt werden.
- Daumen drücken: Im Bewerbungsprozess werden alle Bewerbungen gleich behandelt.
- Prämie erhalten:
- Der „Werbende“ erhält:
- bei Antritt eine Prämie in Höhe von 250,- € brutto
- mit Ablauf von 12 Monaten eine Prämie in Höhe von 250,- € brutto
- Der „Geworbene“ erhält:
- mit Ablauf der Probezeit, bzw. nach 6 Monaten eine Prämie in Höhe von 250,- €
- mit Ablauf von 12 Monaten eine Prämie in Höhe von 250,- € brutto
- Der „Werbende“ erhält:
Wenn die Probezeit erfolgreich von beiden Seiten ohne Kündigung abgeschlossen wurde, gibt es die Prämie mit der nächsten Gehaltszahlung. Voraussetzung natürlich ist es: Du bist noch im Unternehmen.
Du hast noch Fragen?
Hier findest du erste Antworten. Sollte noch etwas unklar sein sprich uns gerne an.
Bei weiteren Fragen freuen sich die Kolleginnen und Kollegen aus der Personalabteilung über deinen Anruf. Ansonsten findest du die detaillierten Regelungen zu dem Mitarbeiterempfehlungsprogramm in der veröffentlichten Dienstvereinbarung „Mitarbeiter*innen werben Mitarbeiter*innen“. Die Dienstvereinbarung kann in den Einrichtungen oder in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Alle Mitarbeitenden der Diakonie Varel e.V. und der Simeon und Hanna gGmbH, sofern du in einem ungekündigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehst
Ausgenommen sind
- Geschäftsführung, Einrichtungsleitungen, stellv. Einrichtungsleitungen sowie Mitarbeitende der Personalabteilung.
- Mitarbeiter*innen, die kein Entgelt beziehen (Praktikanten, FSJler, Bufdis), Honorarkräfte, Zeitarbeitskräfte
Es können für alle sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten, deren voraussichtliche
Beschäftigungszeit mindestens 1 Jahr beträgt, Empfehlungen ausgesprochen werden. Dies
gilt auch für Auszubildende. Ausgenommen sind demnach geringfügig Beschäftigte, FSJ/BfD-ler, Praktikanten, Ehrenamtliche, dual Studierende.
Die Höhe der Prämie beträgt 500 € brutto für den/die Werbende/n und 500 € brutto für den/die Geworbene/n.
Die Prämie wird gestaffelt und wie folgt an die prämienberechtigten Mitarbeitenden ausgezahlt:
Der „Werbende“ erhält 50% mit dem ersten Arbeitstag des neuen Mitarbeitenden 50% nach 12 Monaten des empfohlenen Mitarbeitenden
Der „Geworbene“ erhält 50 % der Prämie mit Ablauf der Probezeit, bzw. nach 6 Monaten und 50 % nach 12 Monaten.
Die Prämie wird über die Personalabteilung auf das Brutto-Gehalt aufgeschlagen. Die Auszahlung wird mit der nächstfolgenden Gehaltsabrechnung vorgenommen, sodass es unter Umständen zu einem Versatz kommen kann.
- Vor oder spätestens mit der Bewerbung Deines Bekannten muss eine Information an die Einrichtungsleitung / Personalabteilung erfolgen, dass es sich hierbei um eine Mitarbeiterempfehlung handelt.
- Diese Information kann wie folgt erfolgen:
- Bewerber*in reicht das zur Verfügung gestellte Formular “Mitarbeiter*innen werben Mitarbeiter*innen” zusammen mit den Bewerbungsunterlagen ein.
- Bewerber*in reicht ausgefüllten Postkarte zusammen mit den Bewerbungsunterlagen ein.
- Wenn der/die Geworbene bereits in einem Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis mit der Diakonie Varel oder der Simeon und Hanna gGmbH steht (interner Stellenwechsel).
- Wenn der/die Geworbene in den letzten 2 Jahren schon einmal in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis bei der Diakonie Varel / Simeon und Hanna gGmbH stand.
- Wenn eine Personalvermittlungsagentur in den Bewerbungsprozess involviert ist (z.B. Vermittlung oder Festanstellung nach Leiharbeit).
- Die Prämienzahlung an den/die Werbende/n erfolgt nicht, wenn diese/r innerhalb von 6 Monaten nach Einstellung des/der Geworbene/n aus dem Beschäftigungsverhältnis austritt.
- Die Prämienzahlung an den/die Geworbene/n erfolgt nicht, wenn diese/r innerhalb von 6 Monaten aus dem Beschäftigungsverhältnis austritt
In Zweifelsfällen kommt es zu einer Entscheidung durch den Vorstand.
Sobald dein Kontakt bei uns eingestellt wurde, erhältst du per Mail oder Post die Informationen über die Prämienzahlung. Bei Nichteinstellung können wir aus Datenschutzgründen nicht informieren.
Außerdem:
- Es werden keine mündlichen Empfehlungen angenommen.
- Eine Empfehlung muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen.
- Der/ die Bewerber*in durchläuft den normalen Bewerbungsprozess.
- Jede und jeder berechtigte Teilnehmende darf unbegrenzt Empfehlungen aussprechen.
- Es ist nur möglich, von einer einzelnen Person geworben zu werden